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Anliegenmanagement

Zuständigkeiten

persönliche Probleme   >    betroffener Fachlehrer
Schwierigkeiten in der Klasse   >   Klassenlehrer
generelle, organisatorische Probleme   >   Schulleitung

  • Bei Anliegen oder Beschwerden mit großer Tragweite muss umgehend die Schulleitung informiert werden
  • Auf jeder Ebene sollen die Gespräche mit den Betroffenen Vorrang haben und gemeinsam Vereinbarungen angestrebt werden
  • Alle Vereinbarungen sollen dokumentiert werden (Vorlage im Sekretariat)
     Keine Schuldzuweisungen, Ausflüchte, kein Schlagabtausch oder Abwimmeln

Der Instanzenweg

Schritt 1

Anliegen von Eltern

  • Gespräch mit der Lehrkraft
    Kontaktaufnahme persönlich oder Nachricht über Sekretariat mit Bitte um Rückruf/Rückmeldung

Schritt 2

Konnte das Problem nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte an:

  • Elternvertreter der Klassen
    Klassenlehrer/-in bzw. Lehrer/-in des Vertrauens bzw.
    Klassen-elternvertreter/in bzw.
    Schulsozialarbeiter/in bzw.
    GT-Leiter/in

Schritt 3

Wenn auf den vorherigen Ebenen keine Abhilfe erwirkt werden konnte, wenden Sie sich bitte an

  • Elternbeiratsvorsitzende/r-Elternbeirat,
    die erweiterte Schulleitung bzw.
    Stufenleitung der Stufen1/2,3/4, 5/6, 7-10 bzw.
    GT- Leitung

Schritt 4

Konnte das Problem nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte an

  • die Schulleitung

Schritt 5

Sofern der Konflikt innerschulisch nicht lösbar ist, wenden Sie sich bitte an

  • die Schulaufsicht (Staatl. Schulamt Konstanz)

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